die mit der Kreditvergabe der Banken an ausländische Kreditnehmer, aber auch aus Lieferungen und Leistungen offener Kundenforderungen von Exporteuren, verbundeneGefahr, daß aufgrund von Beschränkungen im internationalen Zahlungsverkehr, von Illiquidität oder Zahlungsverweigerung staatlicher Schuldner (oder Garanten) vereinbarte Kapitalleistungen (Zins und Tilgung) entweder überhaupt nicht oder nur unvollständig bzw. verspätet erbracht werden. Das Risiko ist nicht in der Bonität des Schuldners begründet. - Das Länderrisiko umfaßt Transferrisiko und Staatsrisiko: a) Das Transferrisiko bezieht sich auf die Unsicherheit, ob der Schuldner - bei objektiver Zahlungsfähigkeit und -willigkeit in nationaler Währung - auch die entsprechenden Devisenbeschaffen kann. - b) Das Staatsrisiko bezieht sich auf das Problem der Zahlungsverweigerung eines Staates und tritt i. d. R. in Form eines Liquiditätsrisikos auf, d. h. als Gefahr einer notwendigen Verlängerung des vereinbarten Rückzahlungszeitraums. - Evaluationsverfahren: Vgl. Länderrating. - Zu Risiken im Auslandsgeschäft für Unternehmen: Vgl. Auslandsgeschäft.