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Devisen

1. Devisen i. w. S.: Ansprüche auf Zahlungen in fremder Währung an einem ausländischen Platz, meist in Form von Guthaben bei ausländischen Banken sowie von auf fremde Währung lautenden, im Ausland zahlbaren Schecks und Wechseln. - 2. Devisen i. e. S.: Bei ausländischen Banken gehaltene Guthaben; in diesem Sinn häufig in der Praxis des Devisenhandels verstanden. - 3. Arten (nach Fälligkeit): (1) Kassadevisen; (2) Termindevisen. - Anders: Geldsorten. - Vgl. auch Devisenmarkt.

 

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