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Länderlisten

Anlagen zum AWG und zur AWV. Dienen neben Ausfuhrliste und Einfuhrliste zur Regelung des Außenwirtschaftsverkehrs: 1. Länderliste A/B: Länder und Gebiete, deren Einfuhr in die Bundesrep. D. weitgehend liberalisiert ist. - 2. Länderliste C: Länder des früheren Ostblocks und Kuba. Der Wirtschaftsverkehr der Bundesrep. D. mit diesen Ländern unterlag einer Reihe besonderer Vorschriften. Inzwischen ist die Aufhebung der Liste vorgesehen. - 3. Länderliste D: Stellen, die Durchfuhrberechtigungssscheine ausfertigen. - 4. Länderlisten F1 und F2: Länder, für die Beschränkungen gem. §§ 44, 46 AWV bei Charter- und Frachtverträgen (Chartervertrag, Frachtvertrag) bestehen. - 5. Länderlisten G1 und G2: Länder, für die die gem. § 49 AWV verfügten Beschränkungen hinsichtlich Rechtsgeschäften zwischen Gebietsansässigen und Versicherungsunternehmen mit einem Sitz in einem fremden Wirtschaftsgebiet nicht gelten.

 

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