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Konsumgenossenschaft

Konsumverein. 1. Begriff: Verbrauchergenossenschaft, die ihren Mitgliedern durch Großeinkauf, ggf. auch durch eigene Fertigung, preisgünstige Konsumgüter beschafft. Ursprünglich nur Lebensmittel, später Ausdehnung auf Gebrauchsgegenstände wie Textilien, Schuhe, Haushaltswaren und Möbel; auch eigene Herstellungsbetriebe, in denen Nährmittel, Gemüse- und Obstkonserven, Fleischwaren, Spirituosen, Süßwaren, Tabakwaren, Waschmittel, Seife etc. erzeugt werden. Häufig sind den einzelnen Konsumgenossenschaft eigene Schlachtereien und Bäckereien angegliedert. - 2. Die Abgabe von Waren an Nichtmitglieder war den Konsumgenossenschaft früher untersagt. Dieses Verbot wurde nach dem Zweiten Weltkrieg suspendiert und mit Wirkung vom 21. 7. 1954 endgültig aufgehoben. Dafür Beschränkung der Warenrückvergütung auf 3% nach dem Rabattgesetz. - 3. Entwicklung: Bereits 1894 Gründung der Großeinkaufs-Gesellschaft Deutscher Konsumgenossenschaften mbHG (GEG) in Hamburg als Einkaufszentrale, die auch zur Eigenproduktion überging. Die ständige Aufwärtsentwicklung der Konsumgenossenschaft wurde nach 1933 unterbrochen. - Nach 1945 Neugründung von Konsumgenossenschaft und erfolgreicher Wiederaufbau im Bundesgebiet mit der Tendenz zur Änderung der Rechtsform. Im Gefolge des sektoralen Strukturwandels errichteten die Konsumgenossenschaft 1974 zusammen mit den Gewerkschaften die co op AG, Frankfurt a. M., die nicht mehr wettbewerbsfähige Konsumgenossenschaft zu einem bundesweiten Einzelhandelsunternehmen verschmolz. Die traditionellen Konsumgenossenschaften in Westdeutschland betreiben über 1000 Läden mit einem Umsatz von über 6 Mrd. DM. Sie haben mehr als 600.000 Mitglieder. - 4. Oberbau: co op AG, Frankfurt a. M. und ihre Tochterunternehmen betrieben das Großhandels-, Agentur-, Import- und Exportgeschäft sowie die Produktion für den gesamten co op Einzelhandel. Bundesverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V., (BVK), Hamburg, vertritt die politischen Interessen der Unternehmensgruppe co op im nationalen und internationalen Bereich und führt die Geschäfte für verschiedene Verbrauchergremien. Revisionsverband deutscher Konsumgenossenschaften e. V. (RdK), Hamburg, als gesetzliche Prüfungsorganisation (Prüfungsverbände); Verband der Konsumgenossenschaften e.G. (VdK), Berlin; Konsum-Prüfverband e.V., Berlin. - Vgl. auch Genossenschaftswesen.

 

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