zumeist am Jahresende gezahlter Betrag, der an den Gewinn des Unternehmens, des Betriebs oder einer Abteilung oder an die Leistung eines einzelnen Arbeitnehmers geknüpft ist. Den Parteien des Arbeitsvertrags steht es frei, an welche Voraussetzungen diese Jahressondervergütung geknüpft werden. Die Zwecke können verschiedenartig sein.