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ITU
International Telecommunication Union, Internationaler Fernmeldeverein, Sitz in Genf. Gegründet 1865 in Paris; seit 1947 Mitglied der Sonderorganisationen der UN. - 1. Gesetzliche Grundlage: 1973 in Torremolinos (Spanien) revidierter internationaler Fernmeldevertrag vom 22. 12. 1952. - 2. Organe: a) Konferenz der Regierungsbevollmächtigten als oberstes Organ; b) Verwaltungskonferenzen für den Telegrafen-, Fernsprech- und Funkdienst; c) ständige Organe: Verwaltungsrat aus 36 von der Bevollmächtigtenkonferenz gewählten Mitgliedern als Exekutivorgan; Generalsekretariat; drei als autonome Organe tätige Ausschüsse: (1) Zwischenstaatlicher Ausschuß zur Registrierung der Frequenzen (International Frequency Registration Board - IFRB), (2) Zwischenstaatlicher beratender Ausschuß für den Telegrafen- und Fernsprechdienst (International Telegraph and Telephone Consultative Committee - CCITT), (3) Zwischenstaatlicher beratender Ausschuß für den Funkdienst (International Radio Consultative Committee - CCIR). Diese Organe verfügen ihrerseits über ein System autonomer Hilfsorgane. - 3. Ziele: Zwischenstaatliche Zusammenarbeit auf den Gebieten des Fernmeldewesens, der Fernmeldetechnik, der Frequenzverteilung und Registrierung, der Gebührengestaltung und Forschung in den genannten Bereichen und in der technisch-wissenschaftlichen Dokumentation. - 4. Aufgaben und Arbeitsergebnisse: Zahlreiche internationale Übereinkommen und Richtlinien, mit z. T. (z. B. auf dem Gebiet der Frequenzregistrierung) formaler internationaler Anerkennung. Technische Zusammenarbeit der ITU mit Entwicklungsländern als gesondertes Programm im Rahmen der UNDP. - 5. Wichtige Veröffentlichungen: Telecommunication Journal (monatlich); Conventions and Regulations; Documents of International Conferences; Charts of Telegraph and Radio Channels, Radio Frequency List.
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