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Interessengruppen

1. Begriff: Organisierte Gruppen (z. B. Verbände), die versuchen, den Willensbildungsprozeß der staatlichen Entscheidungsträger zu beeinflussen, meist um gruppenspezifische Privilegien zu erwirken (rent seeking). - 2. Arten der Einflußnahme: a) Interessengruppen können selbst am Willensbildungsprozeß teilnehmen, wenn sie, durch öffentlich-rechtlichen Auftrag gebunden, in Kammern Hoheitsfunktionen wahrnehmen. - b) Zu politischen Entscheidungsträgern haben Interessengruppen in einer pluralistischen Gesellschaft vielfältigen formalen und informalen Zugang: Legislative und Exekutive greifen bei Gesetzgebungsverfahren auf das Sachwissen der Interessengruppen in Anhörungs- und Konsultationsverfahren zurück; Verbandsvertreter pflegen Kontakte zu Parteien, Parlamentariern, Regierung und Beamten (Lobbyismus); sie besetzen auch Partei- und Staatsämter. - c) Auch durch die Beeinflussung der öffentlichen Meinung oder durch den Einsatz von ökonomischer Macht (z. B. bei Marktverbänden) können Interessengruppen auf den demokratischen Willensbildungsprozeß einwirken. - 3. Probleme der Einflußnahme: Interessen, die sich in Gruppen schlecht organisieren lassen, können sich nur schwer Geltung verschaffen (z. B. Verbraucherinteressen) und damit nicht zum Ausgleich der Partikularinteressen beitragen. Die verteilungswirksamen Privilegien behindern das marktmäßige Ausleseverfahren, verzerren die Allokation und sind schwer abzubauen, da die Aufhebung von Vergünstigungen politisch unattraktiv ist (politischer Unternehmer).

 

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