Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Insider-Informationen

nach den Insider-Regeln Kenntnisse über eine Änderung des Dividendensatzes, über wesentliche Ertrags- und Liquiditätsveränderungen oder über wesentliche Umstände, die hierauf von Einfluß sind bzw. sein werden, sowie Kenntnisse von vorgesehenen Maßnahmen zur Kapitalbeschaffung oder -herabsetzung, zum Abschluß von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen, zu Übernahme- und Abfindungsangeboten, Eingliederungen, Verschmelzungen, Vermögensübertragung, Umwandlungen und Auflösungen. Zur Verhinderung der mißbräuchlichen Ausnutzung der I.-Insider-Informationen wurde die Insider-Richtlinie sowie im nationalen Recht die "Insiderüberwachung" des Wertpapierhandelsgesetzes (Finanzmarktförderungsgesetze) erlassen.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Insider
Insider-Outsider-Theorien

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Steueramnestie | zwischenbetriebliche Integration der Informationsverarbeitung (ZBI) | Rationalisierung | Nachbarn | Zinsgleitklausel
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum