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Handelsgewerbe

Gewerbe, das a) ein Grundhandelsgeschäft (§ 1 II HGB) zum Gegenstand hat (Mußkaufmann) oder b) nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (kaufmännischer Geschäftsbetrieb) erfordert und ins Handelsregister eingetragen ist (Sollkaufmann, Kannkaufmann) oder c) in einer bestimmten Rechtsform betrieben wird (Formkaufmann). Ein Handelsgewerbe betreibt nur, wer eine Tätigkeit nach außen im eigenen Namen, wenn auch für Rechnung und mit Mitteln eines anderen, ausübt.

 

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