Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

kaufmännischer Geschäftsbetrieb

kaufmännisch eingerichteter Gewerbebetrieb. Voraussetzung ist vollkaufmännische Betriebsführung; hierzu gehört u. a. eine nach gewissen Grundsätzen eingerichtete Buchführung, geordnete Aufbewahrung der Geschäftskorrespondenz, regelmäßig wiederkehrende Inventur und Bilanz, Beschäftigung genügenden Personals. Der Umsatz ist nicht entscheidend, Kleinbetriebe scheiden aber auf jeden Fall aus. Die Eintragung des Sollkaufmanns in das Handelsregister setzt voraus, daß der Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, nicht daß das Unternehmen einen solchen hat (§ 2 HGB).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
kaufmännische Orderpapiere
kaufmännischer Verpflichtungsschein

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Totalrechnung | Rehabilitation | Reineinkommen | Muttergesellschaft | Geschäftskonto
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum