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Gut
materielles oder immaterielles Mittel, das geeignet ist, die Befriedigung menschlicher Bedürfnisse zu bewirken. Insofern vermag es Nutzen zu stiften. Im Gegensatz zu freien Gütern unterliegen ökonomische Gut dem Sachverhalt der Knappheit. Nur letztere sind Gegenstand des wirtschaftenden Handelns von Menschen, wie es die Mikroökonomik und ihre Teildisziplinen untersuchen. Unterliegt ein Gut nicht dem Ausschlußprinzip und zudem dem Sachverhalt der Nichtrivalität des Konsums, so wird auch von einem öffentlichen Gut gesprochen, im Gegensatz zum privaten G., dessen Eigentumsrechte einem Besitzer zugeordnet sind. Zur direkten Bedürfnisbefriedigung sind nur Konsum-Güter in der Lage, während die G.-Eigenschaft der Kapital-Güter eine daraus abgeleitete ist. Der wirtschaftliche Wert eines knappen Gut ist eine von den subjektiven Bedürfnissen der wirtschaftenden Menschen bestimmte Größe. - Vgl. auch Erfahrungsgut, Vertrauensgut, Suchgut, freies Gut, Individualgut, inferiores Gut, superiores Gut, arbeitsintensives Gut, kapitalintensives Gut, Dienstleistungen, öffentliches Gut, meritorisches Gut, Produktivgut.
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