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Ausschlußprinzip

exclusion principle, Kriterium zur Charakterisierung privater Güter (Individualgut). Ein Gut erfüllt das A., wenn ein Haushalt alle anderen vom Konsum dieses Gutes ausschließen kann (Beispiel: Privatauto eines Haushaltes). Bei öffentlichen Gütern ist das Ausschlußprinzip aus verschiedenen Gründen (z. B. externe Effekte) nicht durchsetzbar. - Das Ausschlußprinzip ist für die Funktionsfähigkeit des Marktmechanismus unabdingbar: Die Nutzung eines Gutes durch ein Wirtschaftssubjekt ist von der Zahlung eines bestimmten Preises (Entgelts) an den Besitzer des Gutes abhängig; wer nicht zahlt, wird von der Nutzung ausgeschlossen. - Das Ausschlußprinzip hängt von der Rechtsordnung eines Systems ab: Spezifizierte Besitz- und/oder Verfügungsrechte werden vorausgesetzt.

 

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