Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Geldlohn

Barlohn, in Geld bezahltes Arbeitsentgelt; in der Industrie vorgeschriebene, heute überwiegende Entlohnungsform. Auch bargeldlose Lohn- und Gehaltszahlung ist Geldlohn In der Frühzeit des Kapitalismus mußte der Geldlohnanspruch des Arbeitnehmers in harten Kämpfen durchgesetzt werden, da die Betriebe besonders bei ungünstiger Marktlage versuchten, das Absatzproblem teilweise durch Entlohnung der Arbeiter mit Betriebsprodukten zu lösen (Trucksystem). - Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern ihre Produkte oder Werkwohnungen zu besonders günstigen Konditionen an; dies darf nicht Teil des vereinbarten Entgelts sein (§§ 115 ff. GewO). - Gegensatz: Naturallohn.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Geldleihe
Geldmarkt

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Energiepolitik | Land- und Forstwirtschaft | Comptes Satellites de l'Environnement (CSE) | zyklomatische Nummer | Kontrakttheorien
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum