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Gefahrgut
giftige, ätzende, entzündliche, explosive, radioaktive u. a. Stoffe oder Gegenstände, von denen bei Transport, Lagerung oder Umschlag Gefahren für Menschen, Tiere, andere Sachen oder Gemeingüter ausgehen können (Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter vom 6. 8. 1975, BGBl I 2121 m. spät. Änd.). - Behandlung der Gefahrgut im Verkehr unterliegt eingehenden nationalen und internationalen Regelungen und behördlicher Überwachung, Verstöße sind Straftat oder Ordnungswidrigkeit. - Vgl. auch Gefahrstoffverordnung, Gefahrgüter im Bahnverkehr, Gefahrgüter im Binnenschiffsverkehr, Gefahrgüter im Seeschiffsverkehr, Gefahrgüter im Straßenverkehr.
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