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freiwillige Kette

1. Begriff: In ihrem Ursprung die vertikale Kooperation einer Großhandlung mit ausgewählten Einzelhändlern (Anschlußkunden) und gleichzeitig die horizontale Kooperation solcher Großhändler, um das Absatzgebiet der f. K. über den regionalen Bereich einer Großhandlung ausdehnen zu können. Ein Ergebnis der horizontalen Kooperation des Großhandels ist i. d. R. die Errichtung einer nationalen Zentrale, so daß die f. K. ebenso wie die Einkaufsgenossenschaften dreistufig organisiert sind. - 2. Hauptziele: Erreichung höherer Mengenrabatte und günstigerer Konditionen durch Auftragsbündelung sowie Sicherung und Rationalisierung der Marktbeziehungen zwischen Großhandlung und ihren Anschlußkunden. Ausdehnung der Tätigkeit der zentralen Organisationen durch Übernahme von Funktionen aus den Bereichen Buchführung, Kostenrechnung, Datenverarbeitung sowie v. a. des einheitlichen Absatzmarketing. Ferner: Modernisierung des Vertriebsstellennetzes durch Mitgliederselektion, Versuch der Kompensation eventueller Wettbewerbsnachteile gegenüber Filialunternehmungen durch Gründung von Regiebetrieben und Einführung von neuen Partnerschaftsmodellen (Kooperationskaufmann). Dadurch andererseits Verlust an Selbständigkeit und damit bisheriger Stärken der f. K., wie Ideenreichtum, Originalität, Initiative sowie intrinsische Motivation. - Vgl. auch Full-Service-Kooperation.

 

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