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Feuerschutz im Betrieb
Werkfeuerwehr, Sicherungsvorkehrung zur Erhaltung von Werksgebäuden, ungeachtet ausreichender Feuerversicherung. Je nach örtlichen Gegebenheiten im Einvernehmen mit der Berufsfeuerwehr zu treffen und deren ständiger Kontrolle unterstellt (Feuerlöschordnung, Feuerproben). - 1. Vorkehrungen: a) Alarmanlagen: (1) automatisch auf Hitzewirkung ansprechend; (2) Feuermelder; (3) Anschlag der Notrufnummer an jedem Fernsprechapparat mit Amtsanschluß. - b) Löschanlagen: (1) Einrichtung von Steigrohren, Hydranten und Kupplungen für die Benutzung durch die Berufsfeuerwehr unter Beachtung der feuerpolizeilichen Vorschriften; (2) Schläuche zum Anschluß an Wassersteigrohre; (3) Bereithaltung von Naß- oder Trocken-Handfeuerlöschern; (4) Sprinkleranlagen für besonders gefährdete Räume. - c) Feuersicherung für wertvolles Schriftgut und Geräte: (1) durch Unterbringung in feuersicheren Gebäuden oder Tresoren; (2) durch Anfertigung von Duplikaten und Aufbewahrung an getrennten Orten. - 2. Kostenverrechnung: Kosten der betrieblichen Feuerwehr (besonders für Instandhaltung und Abschreibung der Geräte sowie Arbeitsentgelt) in der Betriebsabrechnung auf die Hilfskostenstelle Gebäude zu übernehmen (besser: eigene Hilfskostenstelle; vgl. Feuerwehrkosten).
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