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Betriebsabrechnung

1. Begriff: In der Vollkostenrechnung verwendeter Begriff für die periodenbezogene (zumeist monatliche) Verrechnung aller im Unternehmen anfallenden Kosten auf die Hauptkostenstellen. - 2. Zweck: Die Betriebsabrechnung dient primär der Kostenträgerrechnung, indem sie die Ausgangsdaten zur Ermittlung der Kostenträgergemeinkosten (Gemeinkosten) liefert. Sie ist das Bindeglied zwischen der Kostenartenrechnung und der Kostenträgerrechnung bzw. Kalkulation. - 3. Vorgehensweise: Ausgangspunkt der Betriebsabrechnung sind die in der Kostenartenrechnung gesammelten Kostenträgergemeinkosten, die im ersten Schritt den ihren Anfall verursachenden Hilfskostenstellen und Hauptkostenstellen zugeordnet werden (vgl. Übersicht nächste Seite). - Anschließend erfolgt im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung eine mehrstufige Kostenverrechnung zwischen Hilfs- und Hauptkostenstellen (z. Betriebsabrechnung Umlage der Kosten der eigenen Stromerzeugung auf die stromverbrauchenden Kostenstellen), z.T. auch zwischen Hauptkostenstellen und anderen Haupt- bzw. Hilfskostenstellen (z. Betriebsabrechnung Verrechnung einer von der Dreherei für die Stromerzeugung erbrachten Ersatzteilfertigung). Nach diesen Verrechnungsvorgängen sind sämtliche Kostenträgergemeinkosten ausschließlich Hauptkostenstellen belastet. - Zumeist mit Hilfe von Zuschlagssätzen (Zuschlagskalkulation) werden sie abschließend in der Kostenträgerrechnung auf die Kostenträger weitergewälzt. - 4. Durchführung: Früher wurde die Betriebsabrechnung manuell erstellt; als Hilfsmittel diente der Betriebsabrechnungsbogen (BAB). Heute erfolgt die Betriebsabrechnung EDV-gestützt als Auswertungsrechnung der Kostenarten- und Kostenstellenrechnung.

 

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