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Erwerbsteuer

besondere Erhebungsform der Umsatzsteuer, die im Rahmen der EG-Harmonisierung eingeführt wird (Harmonisierung der Besteuerung innerhalb der EU). Bei Warenlieferungen zwischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in verschiedenen EG-Staaten ändert sich mit Eintritt in den Binnenmarkt 1993 zum Teil die Technik der Umsatzsteuererhebung. An die Stelle der bisherigen Einfuhrumsatzsteuer tritt im innergemeinschaftlichen gewerblichen Warenverkehr als neuer Umsatzsteuertatbestand der "innergemeinschaftliche Erwerb". Wie bei der bisherigen Einfuhrumsatzsteuer wird der innergemeinschaftliche Erwerb mit den Steuersätzen des Bestimmungslandes belastet. Die Erwerbsteuer ist als Vorsteuer abzugsfähig, so daß sich gegenüber der jetzigen Steuerbelastung keine Änderung ergibt.

 

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