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Entscheidungsphasen

1. Begriff: Theoretisches Konzept zur Systematisierung der in Entscheidungsprozessen ablaufenden Einzeltätigkeiten, d. h. des Prozesses der bewußten Informationssammlung, -verarbeitung und -übertragung. - 2. Phasen: a) Willensbildung: (1) Anregungsphase: Alle Aktivitäten, die zum Erkennen einer Entscheidungsnotwendigkeit und zum Start eines Entscheidungsprozesses führen (Auslöser). (2) Informationsbeschaffungsphase bzw. Suchphase: Einzeltätigkeiten, die dem Auffinden geeigneter Alternativen (Aktionen) und relevanter Umweltzustände dienen. In der Phase der Alternativbewertung (Teilphase) wird das Entscheidungsfeld vervollständigt. (3) Optimierungsphase bzw. Auswahlphase: Auswahl einer Alternative unter Berücksichtigung der Beschränkungen (Entscheidung, Entschluß). b) Willensdurchsetzung: Realisation (Phase der Realisierung) der als Resultat der Willensbildung gefällten Entscheidung. c) Alle Vorgänge im Rahmen einer Entscheidungsphasen bedürfen einer laufenden Überwachung, so daß der laufende Prozeß von Willensbildung und -durchsetzung von der Kontrollphase überlagert wird. Abweichungen zwischen Plan- und Kontrollwerten fließen als Revisionsinformationen zurück zum Entscheidungsträger, für den sie Anregungsinformationen darstellen. Sie führen zu Anpassungsmaßnahmen und lösen neue Entscheidungen aus, so daß die Entscheidungsphasen damit einen neuen Anfang nimmt (die Kontrollphase geht in die Anregungsphase über). - Der gesamte Entscheidungsprozeß erfolgt also im Rahmen eines permanenten Feedbacks der Plan- und Kontrollwerte und stellt so ein kybernetisches System dar. - 3. Anwendbarkeit: Empirische Untersuchungen haben gezeigt, daß diese Phasengliederung nicht im Sinne einer strengen zeitlichen Reihenfolge interpretierbar ist; so sind insbes. Entschlußtätigkeiten nicht auf die Auswahlphase beschränkt, sie treten auch in allen anderen Entscheidungsphasen auf. - Vgl. auch Entscheidungstheorie III.

 

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