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Effektenscheck

scheckähnliche Urkunde zur Eigentumsübertragung oder Verpfändung im Effektengiroverkehr; kein Scheck im Sinne des Scheckgesetzes, sondern teils Quittung, teils Auftrag (Geschäftsbesorgungsvertrag) ähnlich dem Überweisungsauftrag. - 1. Mit dem weißen Effektenscheck erteilt der Effektengirokunde (nur Kreditinstitut) der Wertpapiersammelbank den Auftrag, zu Lasten seines Girosammeldepots dem im Effektenscheck bezeichneten Berechtigten einen bestimmten Nennbetrag des betreffenden Wertpapiers effektiv auszuhändigen. - 2. Mit dem roten Effektenscheck erteilt der Effektengirokunde den Auftrag, zum Zwecke der stückelosen Übertragung einen bestimmten Nennbetrag eines Wertpapiers von seinem Sammeldepotkonto abzuschreiben und dem Konto des neuen Eigentümers gutzuschreiben. - 3. Der grüne Effektenscheck dient bei der Verpfändung zur Übertragung auf das Verpfändungskonto.

 

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