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Effektensubstitution

Ersetzung eines Wertpapiers durch ein anderes. Die insbes. von Holding-Gesellschaften und Kapitalanlagegesellschaften erworbenen Effekten anderer Unternehmen werden substituiert; der Erwerb wird durch Ausgabe eigener Anteilscheine (Aktien, Obligationen, Investmentzertifikate) finanziert.

 

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