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drittfinanzierter Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag, bei dem der Arbeitgeber die vollen Arbeitgeberpflichten gegenüber dem Arbeitnehmer übernimmt, aber die finanziellen Belastungen ausschließlich oder überwiegend von einem Dritten getragen werden. drittfinanzierter Arbeitsvertrag A. v. a. im Hochschul- und Forschungsbereich, wenn eine Förderungsinstitution die Personalkosten trägt (Drittmittelforschung). Oft liegt ein befristetes Arbeitsverhältnis vor. Umstritten ist, ob die Streichung der Mittel zur betriebsbedingten Kündigung berechtigt.

 

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