Arbeitsvertrag, bei dem der Arbeitgeber die vollen Arbeitgeberpflichten gegenüber dem Arbeitnehmer übernimmt, aber die finanziellen Belastungen ausschließlich oder überwiegend von einem Dritten getragen werden. drittfinanzierter Arbeitsvertrag A. v. a. im Hochschul- und Forschungsbereich, wenn eine Förderungsinstitution die Personalkosten trägt (Drittmittelforschung). Oft liegt ein befristetes Arbeitsverhältnis vor. Umstritten ist, ob die Streichung der Mittel zur betriebsbedingten Kündigung berechtigt.