1. Umsatzsteuerrecht: Zum Drittlandsgebiet gehören alle Staaten, die nicht zum Gemeinschaftsgebietgehören, u. a. auch Andorra, Gibraltar die Kanalinseln und der Vatikan. - 2. Außenwirtschaftsrecht: alle Staaten, die nicht der EU angehören; zu ihnen zählen auch die Präferenzländer. - Vgl. auch Ausland.