Rechnerverbund(-system), multicomputer network. 1. Begriff: Zusammenschluß von mindestens zwei autonomen Computern über Datenübertragungswege zu einem System, in dem die zusammengeschlossenen Computer ohne manuelle Eingriffe miteinander kommunizieren können. Computerverbund(-system) bezieht sich im Gegensatz zum Rechnernetzprimär auf die organisatorischen (und nicht auf die technischen) Aspekte eines solchen Zusammenschlusses. - 2. Formen: (1) Anwendungsverbund: Anwendungsprogramme verschiedener Datenverarbeitungssysteme kommunizieren miteinander; (2) Datenverbund: Alle Daten im Gesamtsystem können allen Benutzern zugänglich gemacht werden, und insbes. können Datenbanken physisch getrennt gespeichert werden (Speicher); (3) Funktionsverbund: Jedes im System vorhandene Programm und jede Gerätefunktion (z. B. von speziellen Druckern) kann von jedem Benutzer genutzt werden; (4) Lastverbund (Kapazitätsverbund): Die Aufträge (Job) werden je nach Auslastung und Ausstattung auf die verbundenen Computer verteilt, um eine optimale Kapazitätsausnutzung des Gesamtsystems zu erreichen; (5) Sicherheitsverbund (Verfügbarkeitsverbund): Terminals eines gestörten Computers können auf einen anderen Computer des Systems umgeschaltet werden, über den die Programme und Datenbestände des gestörten Computers verfügbar sind.