Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Bruttoerfolg

Bruttoergebnis, Bruttogewinn, Rohgewinn. 1. Allgemeiner Sammelbegriff für perioden- oder objektbezogene Überschüsse, bei denen von der (oft nur vorläufigen) positiven Erfolgskomponente (Erlös, Ertrag, Leistung) nur bestimmte Teile der negativen Erfolgskomponente abgezogen werden. Tritt in mannigfaltigen Formen und unter vielfältigen Bezeichnungen auf, je nach dem, wie die gegenüberzustellenden Rechengrößen sowie der sachlich-zeitliche Bezugsrahmen abgegrenzt werden. - 2. I. e. S. oft auf die Handelsspanne (Warenbrutto- oder Rohgewinn) sowie die Differenz zwischen Erlös bzw. Preis und (spezifizierten) Teilkosten bzw. Differenzkosten beschränkt; ältere Bezeichnung für Deckungsbeitrag. - 3. Die im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung ermittelten Zwischenergebnisse sind B., z. Bruttoerfolg beim Umsatzkostenverfahren nach § 275 III HGB die Positionen 3 "Bruttoergebnis vom Umsatz" und 13 "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit". - 4. Auch Zinsspanne, Wertschöpfung und Nettoproduktionswert (Nettoproduktion) können als Bruttoerfolg interpretiert werden.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Bruttoeinkommen
Bruttoerfolgsrechnung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : klassierte Verteilung | Flurbuch | Bundesschuldenverwaltung (BSV) | Public Private Partnership (PPP) | Kassadevisen
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum