Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Bezogener

Trassat, beim Wechsel oder Scheck derjenige, an den der Zahlungsauftrag gerichtet ist (Adressat). - 1. Wechselbezogener: Anzugeben sind: Name, volle Anschrift, Geschäftszweig (bei Warenwechseln). Der Aussteller kann sich auch selbst als Bezogenen einsetzen (trassiert-eigener Wechsel), wenn z. Bezogener Filialen einer Unternehmung aufeinander ziehen. Der Wechsel ist auch gültig, wenn der Name des Bezogener falsch oder fingiert ist. Durch sein Akzept wird Bezogener Akzeptant. - 2. Scheckbezogener: Bezogener ist ein Geld- oder Kreditinstitut (Deutsche Bundesbank, Landeszentralbanken, der Bankenaufsicht unterliegende Kreditinstitute, Postbank); er steht über dem Schecktext; er braucht nur einzulösen, wenn der Scheck innerhalb von acht Tagen nach Ausstellung zur Zahlung vorgelegt wird und gedeckt ist.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
bezogene Teile
bezugnehmende Werbung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Niederlage | unechte Einzelkosten | Heckscher-Ohlin-Vanek-Modell | Marktprozeßtheorie | Mycin
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum