|
|
Bezogener
Trassat, beim Wechsel oder Scheck derjenige, an den der Zahlungsauftrag gerichtet ist (Adressat). - 1. Wechselbezogener: Anzugeben sind: Name, volle Anschrift, Geschäftszweig (bei Warenwechseln). Der Aussteller kann sich auch selbst als Bezogenen einsetzen (trassiert-eigener Wechsel), wenn z. Bezogener Filialen einer Unternehmung aufeinander ziehen. Der Wechsel ist auch gültig, wenn der Name des Bezogener falsch oder fingiert ist. Durch sein Akzept wird Bezogener Akzeptant. - 2. Scheckbezogener: Bezogener ist ein Geld- oder Kreditinstitut (Deutsche Bundesbank, Landeszentralbanken, der Bankenaufsicht unterliegende Kreditinstitute, Postbank); er steht über dem Schecktext; er braucht nur einzulösen, wenn der Scheck innerhalb von acht Tagen nach Ausstellung zur Zahlung vorgelegt wird und gedeckt ist.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|