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Bewerbung

1. Charakterisierung: Der Bewerber wirbt in eigener Sache, d. h. für seine eigene Person, um eine Stellung, ein Amt oder eine sonstige Tätigkeit zu erlangen. Grund der Bewerbung kann im Reagieren auf ein Stellenangebot oder im Wunsch eines Bewerbers liegen, bei einer bestimmten Unternehmung zu arbeiten. - Formen: Die Bewerbung kann mündlich oder, wie heute überwiegend, schriftlich erfolgen. Von der Beurteilung der schriftlichen Bewerbung hängt es in den meisten Fällen ab, ob der Bewerber zu einer persönlichen Vorstellung gebeten oder abgelehnt wird. Aus diesem Grund wird es heute i. d. R. von der Gestaltung des B.-Schreibens abhängen, ob der Bewerber sein Ziel erreicht. - 2. Gestaltung: a) Allgemeine Grundsätze für eine wirksame Bewerbung sind, daß man seine Kenntnisse und Fähigkeiten selbst richtig einschätzt; was an Leistungen angeboten wird, muß vorhanden sein, andererseits darf nichts verschwiegen werden, was an Wissen und Berufserfahrung wirklich nachweisbar ist. Der Lebenslauf hat im Rahmen der Bewerbung die Bedeutung eines Beweismittels, kann nicht für sich eine Bewerbung sein. - b) Teile: (1) Anschreiben: Dieses ist der eigentliche Werbebrief. Mit dem Anschreiben will der Bewerber die Aufmerksamkeit der umworbenen Firma auf sich lenken. Aus diesem Grund müssen im Anschreiben auch alle die Tatsachen vermerkt sein, die den Bewerber gerade für diese Stellung geeignet machen. (2) Lebenslauf: Er ist eine sachliche Darstellung der bisherigen Tätigkeiten und Leistungen des Bewerbers in chronologischer oder problembezogener Folge. Da der Lebenslauf häufig handgeschrieben verlangt wird, ist er gleichzeitig ein Mittel zur graphologischen und damit psychologischen Beurteilung. (3) Beweismittel: Die dem Lebenslauf beigefügten Unterlagen (Zeugnisabschriften, Prüfungsergebnisse) sind die Beweismittel der im Lebenslauf gesondert aufgeführten Leistungen. - Sonderform: Zielgruppen-Kurzbewerbung.

 

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