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Betriebsfinanzamt

Finanzamt, in dessen Bezirk sich bei einem inländischen gewerblichen Betrieb die Geschäftsleitung befindet oder bei ausländischen gewerblichen Betrieben eine Betriebsstätte (bei mehreren Betriebsstätten die wirtschaftlich bedeutendste) unterhalten wird (§ 18 I 2 AO). Das Betriebsfinanzamt ist örtlich zuständig für gesonderte Feststellungen über den Einheitswert des gewerblichen Betriebs und Gewinnfeststellungen bei Mitunternehmerschaften.

 

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