Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Beschäftigungsanspruch

Begriff des Arbeitsrechts. - 1. Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung mit der vertraglich vereinbarten Tätigkeit. Nach h. M. hat im Hinblick auf den Persönlichkeitsschutz der Art. 1 und Art. 2 GG jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine vertragsmäßige Beschäftigung, der nur bei Unzumutbarkeit entfällt. Schutzwerte Interessen des Arbeitgebers, die einem Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung entgegenstehen, können etwa sein: Auftragsmangel, Verdacht einer strafbaren Handlung des Arbeitnehmers (Verdachtskündigung) oder Streitigkeiten mit Arbeitskollegen oder Vorgesetzten. - 2. Anspruch auf Weiterbeschäftigung während einer Kündigungsschutzklage (Kündigungsschutz): Der gekündigte Arbeitnehmer hat auch nach einer Kündigung einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf vertragsmäßige Beschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluß des Kündigungsprozesses, wenn ein Arbeitsgericht festgestellt hat, daß die Kündigung unwirksam ist und überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers einer solchen Beschäftigung nicht entgegenstehen (Beschluß des Großen Senats des BAG vom 27. 2. 1985 - GS 1/84). Der arbeitsvertragliche Beschäftigungsanspruch kann im Klagewege geltend gemacht werden.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Beschäftigungsabweichung
beschäftigungsfixe Kosten

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : internationaler Zahlungsverkehr | institutionelle Theorie der Haushaltung | Obergesellschaft | Werkküche | Versicherung für fremde Rechnung
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum