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                Senat
                 1. Bezeichnung für die Regierungen der Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen; Senatoren: Mitglieder dieser Regierungen; Regierender Bürgermeister: Chef dieser Regierungen. - 2. Bezeichnung für kollegiale Spruchgremien höherer Gerichte, z. B. die Senat des Bundesgerichtshofs. - 3. In manchen Staaten (z. B. Bayern) ist der Senat die zweite Kammer des Parlaments (USA: Kongreß besteht aus Senat und Repräsentantenhaus). - 4. Im Hochschulrecht oberstes Beschlußorgan der Universität.  
                  
                
                  
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