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Auslandstochtergesellschaft

Form der internationalen Unternehmenstätigkeit (internationales Management), die als eigene Rechtspersönlichkeit gegründet oder akquiriert (internationale Akquisition) wird. Die Auslandstochtergesellschaft muß mit Eigenkapital ausgestattet werden. Die juristische Eigenständigkeit entbindet die Muttergesellschaft jedoch i. a. nicht von der Haftungsverantwortung (globale Unternehmenshaftung). Auslandstochtergesellschaft können sowohl reine Vertriebsgesellschaften als auch produzierende Gesellschaften sein. Aufgrund geographischer, kultureller, systemischer Differenzen (internationales Management) entstehen im Vergleich zu nationalen Tochtergesellschaften besondere Anforderungen an das internationale Management (internationale Mutter-Tochter-Beziehungen). - Gegensatz: Auslandsniederlassung.

 

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