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Ausgangszollstelle

Ausgangszollstelle ist die für den Ort, an dem der Ausführer oder Subunternehmer ansässig ist oder an dem die Waren zur Ausfuhr verpackt oder verladen werden, zuständige Zollstelle (früher "Versandzollstelle" genannt). Die Ausgangszollstelle prüft die Zuständigkeit der Ausfuhr und überläßt die Ware dem Ausführer mit der Auflage, sie in unverändertem Zustand auszuführen. Das Exemplar 3 der Ausfuhranmeldung wird abgestempelt. Nr. 1 dient der Zollamtlichen KOBRA-Erfassung. Nr. 2 wird von der Ausgangszollstelle an das Statistische Bundesamt weitergeleitet.

 

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ausgeglichener Handel

 

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