Begriff des Außenwirtschaftsrechts: Die Zollstelle (Zollbehörden), in deren Bezirk der Ausführer seinen Wohnsitz oder Sitz, eine Zweigniederlassung oder Betriebsstätte hat. Ist der Ausführer Gebietsfremder, so ist Versandzollstelle jede Zollstelle, in deren Bezirk sich die Waren befinden (§ 10 AWV).