Kostenschaden der Feuer-Sachversicherung und verwandter Sachversicherungen. A.- u. Aufräumungs- und Abbruchkosten sind nach den Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB) 87 die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Aufwendungen für das Aufräumen der Schadenstätte einschl. des Abbruchs stehengebliebener Teile, für das Abfahren von Schutt und sonstigen Resten zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern oder Vernichten. Als besonderes Problem der Gegenwart stellt sich die Frage, ob auch die Dekontamination von Erdreich unter die Versicherung von A.- u. Aufräumungs- und Abbruchkosten fällt oder nur bei ausdrücklicher, zusätzlicher Versicherung von Dekontaminationskosten versichert ist. Kosten im Zusammenhang mit radioaktiv verseuchten Sachen sind immer nur bei zusätzlicher Vereinbarung versichert.