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Dekontaminationskosten

Kostenschaden der Feuer-Sachversicherung und der Technischen Versicherung. Dekontaminationskosten sind Kosten, die der Versicherungsnehmer aufgrund behördlicher Anordnungen infolge einer Kontamination durch einen Versicherungsfall aufwenden muß, um (1) Erdreich von eigenen und gepachteten Versicherungsgrundstücken in Deutschland zu untersuchen und nötigenfalls zu dekontaminieren oder auszutauschen, (2) den Aushub in die nächstgelegene Deponie zu transportieren und dort abzuladen oder zu vernichten, (3) insoweit den Zustand des Versicherungsgrundstückes vor Eintritt des Versicherungsfalles wiederherzustellen. In Praxis und Literatur ist umstritten, ob Dekontaminationskosten (z. T.) auch aus der Versicherung von Aufräumungs- und Abbruchkosten zu ersetzen sind. - Von einzelnen Versicherern werden in der Haftpflichtversicherung spezielle Dekontaminationskostendeckungen als Ergänzung zur Umwelthaftpflichtversicherung angeboten.

 

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