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Anzahlung

Vorauszahlung des Auftraggebers an seinen Lieferanten; Form des Handelskredits (vgl. auch Teilzahlung). - 1. Bilanzierung: a) geleistete A.: Getrennt nach Anlage- und Umlaufvermögen auszuweisen; b) Anzahlungen von Kunden (empfangene A.): Gesonderter Ausweis unter den Verbindlichkeiten als erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen oder im Falle der Anzahlung auf Vorräte offene Absetzung von der Position "Vorräte" (§ 28 V HGB). - 2. Umsatzsteuer: Anzahlung können zur Istversteuerung oder zur Mindest-Ist-Besteuerung (Sollversteuerung) sowie zum frühzeitigen Vorsteuerabzug führen.

 

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