Gremium des Bundestags, bestehend aus dem Bundestagspräsidenten, seinen Stellvertretern und 23 von den Bundestagsfraktionen zu benennenden Mitgliedern. Ihm gehören ferner je ein Mitglied der beiden im Deutschen Bundestagvertretenen Gruppen an, die keinen Fraktionsstatus besitzen (PDS/Linke Liste und Bündnis 90/Grüne). - Aufgaben: Unterstützung des Präsidenten bei der Führung der Geschäfte, insbes. Verständigung zwischen den Fraktionen über die Besetzung der Stellen der Ausschußvorsitzenden und den Arbeitsplan des Bundestags sowie die Tagesordnung (§§ 6, 20 GO-BT).