Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Zwischenauslandsverkehr

Begriff des Zollrechts für die Auslandsbeförderung und die Auslandslagerung von Waren. Auslandsbeförderung liegt vor, wenn Waren aus dem freien Verkehr des Zollgebiets ohne Erlaß, Erstattung oder Vergütung von Zoll ausgeführt, unverändert durch das Zollausland befördert und wieder in das Zollgebiet eingeführt werden. Auslandslagerung ist gegeben, wenn Waren des freien Verkehrs ausgeführt, in einem Freihafen (Freizone) oder im Zollausland aufgrund einer besonderen Zulassung vorübergehend gelagert und wieder eingeführt werden. In beiden Fällen sind die Waren vor der Ausfuhr zu gestellen und mit dem Antrag anzumelden, die Ausfuhr zollamtlich zu überwachen. Die so behandelten Waren sind bei ihrer Wiedereinfuhr zollfrei (§ 55, 56 AZO). Die Regelung ist erforderlich, weil die Waren mit dem Verlassen des Zollgebiets ihre Freiguteigenschaft verlieren und bei der Wiedereinfuhr Zollgut werden.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Zwischenaktionär
Zwischenbenutzungsrecht

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Betriebsurlaub | Verbundleistungen | Wechselaufbau | Mindeststeuersatz | Wiederherstellungsbeschränkungen
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum