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Zollkostenordnung
erlassen am 26. 6. 1970 (BGBl I 848), regelt die von den Behörden der Bundeszollverwaltung und den Behörden, denen die Wahrnehmung von Aufgaben der Bundeszollverwaltung übertragen ist, für kostenpflichtige Amtshandlungen zu erhebenden Gebühren und Auslagen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Zeitaufwand (Stunden- und Monatsgebühren) gem. der Anlage zur Zollkostenordnung
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