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Zollkontingent
bestimmte Warenmengen, die entweder nach dem Gewicht oder einer anderen spezifischen Einheit oder nach dem Wert begrenzt sind und innerhalb eines festgesetzten Zeitraums (meist eines Jahres) zollbegünstigt (i. d. R. zollfrei) eingeführt werden dürfen. Zollkontingent können vertraglich oder autonom festgesetzt werden. Als handelspolitische Mittel setzen Zollkontingent den sie gewährenden Staat in die Lage, den Lieferwünschen seines Vertragspartners nachzugeben, ohne auf einen Schutz der einheimischen Wirtschaft völlig zu verzichten. In der EU ist die Befugnis zur Festsetzung von Zollkontingent auf die Organe der Gemeinschaft übergegangen. Diese setzen Gemeinschafts-Zollkontingent fest, die entweder den Charakter von Versorgungskontingenten haben oder der mengenmäßigen Begrenzung von Zollbegünstigungen aus Assoziations- oder Präferenzabkommen oder gegenüber Entwicklungsländern dienen. - Berechnung der Einfuhrkontingentenquoten: Vgl. Verteilungsverfahren.
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