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Zinsspannenrechnung
1. Allgemeines: Im Bankbetrieb die Feststellung der Zinsspanne (Z) und damit die periodenweise Errechnung der Bruttoerträge. Die Zinsspannenrechnung ist als wichtigstes Mittel zur laufenden Rentabilitätskontrolle wesentlicher Bestandteil des bankbetrieblichen Rechnungswesens und zugleich Grundlage für die Vorausschätzung des Jahresergebnisses (Budgetrechnung, Planungsrechnung). Sie wird für das Rechnungsjahr oder einen Teil davon (monatlich, täglich) durchgeführt. - 2. Arten: a) Gesamt-Z.: Sie wird auf den Gesamtaktivbestand und auf den Gesamtpassivbestand bezogen. b) Teil-Z.: Setzt gewisse sich entsprechende Geschäftssparten miteinander in Beziehung, z. B. Giroeinlagen zu den Wechselkrediten, Termineinlagen zu den Kontokorrentkrediten, Spareinlagen zu den Hypothekenkrediten. - Ein absolut richtiges Ergebnis wird bei der Teil-Zinsspannenrechnung wegen der Schwierigkeit der Kostenzurechnung nicht erzielt. Doch gibt sie, wenn sie laufend durchgeführt wird, wichtige Aufschlüsse über die Entwicklung der Rentabilität der einzelnen Geschäftssparten und ist für die Geschäftspolitik von entscheidender Bedeutung. - 3. Grundlage für die Zinsspannenrechnung ist die unkompensierte Bankbilanz, in der alle Forderungen und Verpflichtungen ungekürzt in ihrer tatsächlichen Höhe, genau nach der Verzinslichkeit gegliedert, eingesetzt sind. Aus dieser ist leicht die Zinsertragsbilanz abzuleiten. Ausgangspunkt für die Zinsspannenrechnung ist die tägliche Saldenbilanz, die zu einer Monatsdurchschnittsbilanz zusammengefaßt wird, um die monatliche Schwankung zu nivellieren. Für die Jahresend-Kontrollrechnung wird am besten eine Zusammenfassung aller durchschnittlichen Monatsbilanzen benutzt. Die monatliche Z., die alle Erfolgsfaktoren berücksichtigt, ist zugleich kurzfristige Erfolgsrechnung.
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