Bankbilanz, in der keine Kompensationen (Aufrechnung von Forderungen mit Verbindlichkeiten) vorgenommen worden sind. Es ist den Kreditinstituten jedoch in bestimmten Fällen vorgeschrieben, einzelne Forderungsverhältnisse mit gleichwertigen Verbindlichkeiten oder ganze Aktivpositionen mit entsprechenden Passivpositionen aufzurechnen, so daß sie in der Bilanz nicht mehr erscheinen. - Bedeutung: Die u. B. ist für die Zinsspannenrechnung von besonderer Bedeutung, da in ihr alle Forderungen und die Verpflichtungen ungekürzt in ihrer tatsächlichen Höhe, genau nach der Verzinslichkeit gegliedert, eingesetzt sind.