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Warenverkehrsbescheinigung
Urkunde in der eine Zollstelle in einem EG-Land oder in einem Land, das mit der Gemeinschaft durch ein Assoziierungs-, Präferenz-, Kooperations- oder Freihandelsabkommen verbunden ist, bescheinigt, daß für eine in ihr näher bezeichneten Ware die Voraussetzungen für die Gewährung der Vorzugsbehandlung erfüllt sind.
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