Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Vorgesellschaft

Gründergesellschaft, Vorgründungsgesellschaft, ein nach Abschluß des Gesellschaftsvertrages entstandener nichtrechtsfähiger Verein, der bis zur handelsrechtlichen Errichtung einer Kapitalgesellschaft durch Eintragung in das Handelsregister besteht (§ 41 AktG, § 11 GmbHG). - Buchführungspflicht: Vorgesellschaft ist buchführungspflichtig. - Steuerrecht: Die Vorgesellschaft bildet mit der später eingetragenen Kapitalgesellschaft dasselbe Rechtssubjekt, wird also mit Abschluß des Gesellschaftsvertrages zur Körperschafts-, Vermögens- und Gewerbesteuer herangezogen, sofern auch die übrigen Voraussetzungen (Entfaltung einer nach außen hin in Erscheinung tretenden Geschäftigkeit bzw. Erwerb von Vermögen) erfüllt sind.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
vorgeschobene Zollstellen
Vorgesetztenschulung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Marktgleichgewicht | Betriebspsychologie | Zuordnungsfaktor | Logistikkostenstelle | Unbedenklichkeitsbescheinigung
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum