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vorgeschobene Zollstellen
Abfertigungsplätze außerhalb des Zollgebiets (entweder auf fremdem Staatsgebiet oder in Zollfreigebieten), auf denen dazu befugte deutsche oder ausländische Zollorgane Amtshandlungen nach deutschem Zollrecht vornehmen. Die Abfertigungsplätze und ihre Verbindungswege mit dem Zollgebiet, soweit auf ihnen einzuführende oder auszuführende Waren befördert werden, gelten insoweit als deutsches Zollgebiet.
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