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Vertrauensschadenversicherung

Veruntreuungsversicherung (schweizerisch), Versicherung des Arbeitgebers gegen Schäden aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen seiner Mitarbeiter. - Umfassender Deckungsumfang: Erstreckt sich auf unmittelbare Vermögensschäden aller Art, insbes. durch Unterschlagung, Untreue, Betrug, Urkundenfälschung, Computermanipulation und Diebstahl. - Personell erfaßt die Vertrauensschadenversicherung im Normalfall alle Mitarbeiter der kaufmännischen Verwaltung ohne Nennung von Namen (Betriebstreuhandversicherung). Im Bedarfsfall kann sie auch auf die gewerblichen Mitarbeiter ausgedehnt werden. - Sonderform: Personengarantieversicherung.

 

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