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Vertragsverletzung

Verletzung vertraglicher Verpflichtungen. - Arten: a) Verzug bei nicht rechtzeitiger, aber weiterhin möglicher Leistung des Schuldners; b) Unmöglichkeit infolge Verschuldens des Schuldners, und zwar entweder objektive Unmöglichkeit oder Unvermögen; c) Schaden durch Nichtbeachten der Sorgfaltspflichten, ohne daß dabei die Hauptleistung verzögert oder unmöglich wird (positive Forderungsverletzung).

 

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