Beteiligung eines Dritten an einem Gesellschaftsanteil. - Rechtlich i. d. R. eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts als bloße Innengesellschaft. - Steuerliche Behandlung: a) atypische U.: Der Unterbeteiligte kann im Verhältnis zum Hauptbeteiligten - bei Vorliegen von Mitunternehmerinitiative und -risiko - als Mitunternehmer behandelt werden; b) typische U.: Der Anteil des Unterbeteiligten am Gewinnanteil des Hauptbeteiligten ist aus dessen Sicht Sonderbetriebsausgabe, Sonderausgabe nach § 10 Nr. 1 a EStG (z. B. wenn die Unterbeteiligung bei schenkweiser Übertragung des Gesellschaftsanteils vorbehalten wurde), oder nichtabzugsfähige Einkommensverwendung (§ 12 Nr. 2 EStG); aus der Sicht des Unterbeteiligten stellt er Einnahme aus Kapitalvermögen, wiederkehrenden Bezug oder nichtsteuerpflichtige Vermögensvermehrung dar.