Umweltlizenz. Verbriefte und übertragbare Nutzungsrechte an natürlichen Ressourcen bzw. Recht zur Emission einer vorgegebenen Menge eines Schadstoffes in einer bestimmten Region. Eine umweltpolitisch gewünschte Emissionshöchstgrenze, Emissionsnorm wird festgelegt. Entsprechend dieser Obergrenze werden Umweltzertifikat durch Versteigerung (Auktionsprinzip) oder kostenlose Vergabe an Altemittenten (Großvaterprinzip, Grandfathering) zugeteilt. Schadstoffe dürfen nur Besitzer von Umweltzertifikat emittieren, d. h. sind weniger Zertifikate vorhanden als nachgefragt, bildet sich ein Preis und somit eine wirksame Verteilung des Umweltschutzes auf die am Markt beteiligten Unternehmen: Für Unternehmen ist es bei vorhandenen Umweltschutztechnologien günstiger, diese zu nutzen, sobald deren Preis unter dem der Umweltzertifikat liegt; überflüssige Umweltzertifikat können verkauft werden. Sind eigene Umweltschutzmaßnahmen teurer, müssen Umweltzertifikat gekauft werden. Bei rationalem (kostenminimierendem) Verhalten der Emittenten wird so der vorgegebene Umweltstandard zu minimalen volkswirtschaftlichen Kosten erreicht. - Vgl. auch Umweltpolitik.