tele-shopping, Bedienungsform des Warenhandels: Konsumenten wählen zu Hause die Waren am Fernsehgerät mittels T-online bzw. Bildschirmtext aus und bestellen telefonisch oder online bei einem Händler. Dieser stellt die Waren zusammen, hält sie zur Abholung bereit oder übernimmt die Zustellung. Zahlung erfolgt bar, mit Rechnung und Überweisung oder per Bankeinzug. Seit 1987 werden in der Bundesrep. D. von (privaten) Fernsehanstalten Werbespots bzw. Kurzfilme ausgestrahlt, in denen die zum Verkauf angebotenen Produkte vorgeführt werden. Bei eingeblendeten Telefonnumern werden Bestellungen entgegengenommen. Die Grenzen der §§ 6 IV und 27 III Rundfunkstaatsvertrag sind zu beachten (Dauerwerbesendungen).